Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen im Raum Stuttgart und Pforzheim

Was auf der Tour schon aufgeschrieben wurde, tippt abends niemand mehr ab.

Wir automatisieren die Büroabläufe von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen. Leistungsnachweise, Tourenplanung, Abrechnung mit den Kostenträgern, Belege. Herstellerunabhängig, weil wir an keiner Softwarelizenz verdienen.

  • Vor OrtRaum Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe
  • FörderungBis zu 40 Prozent, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung
  • ReihenfolgeUmsetzung startet erst nach der Bewilligung

Der Monatsabschluss

Am Monatsende liegt alles ein zweites Mal auf dem Tisch.

Aufgeschrieben wurde es längst. Nur eben auf Papier, in einer Excel-Datei und in einem Ordner, die nichts voneinander wissen.

Nach der Umstellung

Erfasst wird dort, wo die Leistung entsteht.

Die Pflegekraft hakt auf dem Handy ab, was sie geleistet hat. Alles Weitere läuft ohne Zutun in die Abrechnung: geprüft, summiert, übergeben. Kein Abend mit Stapel und Kugelschreiber.

17 Nachweise übergeben, 0 Rückläufer, 0 Minuten Abtippen

Ein Leistungsnachweis auf Papier, der sich im Verlauf der Seite in einen digital erfassten Datensatz verwandeltLEISTUNGSNACHWEISNACH § 105 SGB XIPFLEGEBEDÜRFTIGE/RVERS.-NR.PFLEGEDIENSTMONAT / JAHR010203040506070809101112131415LEISTUNGSKOMPLEXSUMMELK 01Kleine MorgentoiletteLK 02Große MorgentoiletteLK 04Lagern und BettenLK 05Hilfe bei der NahrungsaufnahmeLK 08MedikamentengabeLK 12KompressionsstrümpfeLK 15Hauswirtschaftliche VersorgungLK 31WegepauschaleBEMERKUNGEN, ABWEICHUNGEN, VERTRETUNGUNTERSCHRIFT PFLEGEKRAFTUNTERSCHRIFT PFLEGEBEDÜRFTIGE/RBLATT 1 VON 3, DURCHSCHLAG GELB FÜR DIE ABRECHNUNG31510313155313105103131050531AN DIE ABRECHNUNG ÜBERGEBEN0 NACHBEARBEITUNGEN
  • Leistungsnachweise

    Kommen von der Tour zurück und werden am Monatsende von Hand in die Abrechnung übertragen. Das kostet Abende und produziert Zahlendreher.

  • Tourenplanung

    Solange alle da sind, läuft es. Fällt jemand kurzfristig aus, wird die Planung telefonisch und unter Zeitdruck neu gebaut.

  • Abrechnung

    Jeder Kostenträger hat eigene Regeln. Ein kleiner Fehler wird zum Rückläufer, der noch einmal geprüft, korrigiert und neu eingereicht werden muss.

  • Belege

    Eingangsrechnungen werden ausgedruckt, abgeheftet und einzeln in die Buchhaltung getippt. Später sucht sie jemand im Ordner.

Alles aus einer Hand

Ein Laufzettel, drei Phasen, eine Zuständigkeit.

Digitalisierung scheitert selten an der Technik, sondern an den Übergaben. Der eine stellt den Antrag, der andere verkauft die Lizenz, für den Alltag fühlt sich niemand mehr zuständig. Wir übernehmen den ganzen Weg.

Phase 1

Förderung

  • Wir prüfen, ob Ihr Anspruch nach § 8 Abs. 8 SGB XI noch offen ist
  • Wir bereiten den Antrag samt Kostenvoranschlag vor
  • Wir begleiten die Einreichung bei der Pflegekasse
  • Sie befassen sich mit keinem Formular

Ergebnis: ein einreichungsfertiger Antrag

Phase 2

Auswahl und Plan

  • Wir nehmen Ihre Abläufe im Büro und auf Tour auf
  • Wir vergleichen die Werkzeuge, die zu diesen Abläufen passen
  • Herstellerunabhängig, weil wir an keiner Lizenz mitverdienen
  • Sie bekommen einen Umsetzungsplan mit klaren Schritten

Ergebnis: ein Fahrplan, den Ihr Team versteht

Phase 3

Umsetzung

  • Einführung, Datenübernahme, Anbindung der Abrechnung
  • Automatisierung der Büroarbeit drumherum, von Belegen bis Nachweisen
  • Schulung des Teams, auch der technikfernen Kolleg*innen
  • Begleitung, bis es im Alltag wirklich läuft

Ergebnis: Abläufe, die ohne uns weiterlaufen

So fangen wir an

Drei Schritte, und vor der Bewilligung kein Risiko.

  1. Schritt 1

    Kostenloses Erstgespräch

    Etwa dreißig Minuten am Telefon. Wir klären, ob der Zuschuss bei Ihrer Einrichtung noch offen ist und wo im Büro die meiste Zeit versickert.

  2. Schritt 2

    Analyse vor Ort

    Wir sehen uns Ihre Abläufe an und erstellen einen Fahrplan mit Kostenvoranschlag, der direkt als Anlage für den Kassenantrag taugt. Dieser Schritt ist für kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich über die BAFA-Beratungsförderung bezuschussbar.

  3. Schritt 3

    Umsetzung

    Die Umsetzung startet erst, wenn die Pflegekasse den Zuschuss dem Grunde nach bewilligt hat. Solange die Förderung nicht steht, entstehen Ihnen keine Kosten.

Herstellerunabhängig

Wir empfehlen, was wirklich zu Ihnen passt.

Förderungen können neue Software attraktiver machen. Doch nicht jede neue Lizenz verbessert automatisch Ihre Abläufe. Deshalb schauen wir zuerst auf Ihre Ziele, Ihr Team und die Systeme, die bereits gut funktionieren.

Da wir selbst keine Lizenzen vertreiben, können wir unabhängig beraten. Wenn Ihr vorhandenes System die beste Basis ist, sagen wir Ihnen das offen und verbessern gezielt die Prozesse drumherum. So entsteht keine unnötig große Lösung, sondern genau die, die Sie wirklich weiterbringt.

§ 8 Abs. 8 SGB XI

Was der Digitalisierungszuschuss abdeckt.

Anspruchsberechtigt ist jede nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtung. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der anerkannten Kosten, höchstens 12.000 Euro je Einrichtung.

Förderfähig
Anschaffung digitaler Ausstattung, Kosten der Inbetriebnahme wie Lizenzen und Einrichtung sowie Schulungen, die mit der Anschaffung zusammenhängen.
Nicht förderfähig
Laufende Kosten für Wartung und Betrieb. Der Zuschuss deckt die Einführung, nicht den Dauerbetrieb.
Antragsweg
Der Antrag geht an die Pflegekasse. Er kann vorab mit Kostenvoranschlag oder nachträglich mit Rechnungen gestellt werden.
Frist
Anträge sind bis zum 31. Dezember 2030 möglich. Danach läuft die Förderung aus.

Je Einrichtung, nicht je Träger. Der Zuschuss gilt für jede einzeln zugelassene Einrichtung. Wer zwei ambulante Dienste und eine Tagespflege betreibt, hat drei Ansprüche.

Förderrechner

Rechnen Sie nach, was die Kasse übernimmt.

Der Deckel von 12.000 Euro gilt je zugelassener Einrichtung. Stellen Sie beides ein und sehen Sie, wo der Balken anschlägt. Die Werte sind eine Orientierung, keine Zusage.

15.000 €
2.000 €45.000 €

Zuschuss je Einrichtung

Deckel 12.000 €

40 Prozent von 15.000 €

Zuschuss insgesamt

6.000 €

Ihr Eigenanteil
9.000 €
Gesamtvolumen
15.000 €
    Anspruch kostenlos prüfen lassen

    Musterprojekte

    Wie ein Vorhaben aussehen kann.

    Die folgenden Skizzen sind Musterprojekte zur Veranschaulichung. Es sind keine Referenzkunden, und genannte Größenordnungen sind Annahmen.

    Musterprojekt, kein Referenzkunde

    Ambulanter Dienst, achtzehn Mitarbeitende

    Ausgangslage
    Leistungsnachweise auf Papier, am Monatsende von Hand übertragen.
    Vorgehen
    Mobile Erfassung auf dem Smartphone, angebunden an die Abrechnung. Schulung der Touren-Teams.
    Was sich ändert
    Die Nachweise sind am Abend erfasst statt am Monatsende. Der Übertragungsschritt entfällt.

    Musterprojekt, kein Referenzkunde

    Tagespflege, Rechnungseingang

    Ausgangslage
    Eingangsrechnungen werden ausgedruckt, abgeheftet und einzeln in die Buchhaltung getippt.
    Vorgehen
    Automatische Erfassung der Belege und Weitergabe an die Buchhaltung, mit klarer Freigabe.
    Was sich ändert
    Das Abtippen entfällt weitgehend. Rechnungen sind auffindbar, ohne im Ordner zu suchen.

    Musterprojekt, kein Referenzkunde

    Kleine stationäre Einrichtung, Dokumentation

    Ausgangslage
    Dokumentation läuft teils digital, teils auf Zetteln, die später nachgetragen werden.
    Vorgehen
    Zusammenführung auf ein System, Abschaffung der Doppelerfassung, Begleitung beim Umstieg.
    Was sich ändert
    Eine Datenlage statt zwei. Weniger Nachtragen, verlässlichere Nachweise.
    Annika Seemann und Linus Rössler, die Gründer von simplifant, mit zwei Elefanten in Thailand

    Über uns

    Sie kennen die Pflege. Wir machen die Abläufe dahinter leichter.

    Hinter simplifant stehen wir, Annika und Linus. Annika kommt aus der Wirtschaftsinformatik und hat sich auf Prozessautomatisierung und künstliche Intelligenz spezialisiert. In Konzernen und eigenen Projekten hat sie Abläufe rund um Belege und Verwaltung vereinfacht. Linus sorgt dafür, dass aus guten Ideen verlässliche Projekte werden und im Hintergrund alles funktioniert.

    Wir kennen uns mit Büroarbeit, Prozessen und der Verbindung verschiedener Systeme aus. Sie und Ihr Team wissen, was gute Pflege im Alltag braucht. Deshalb hören wir zuerst zu und schauen gemeinsam, was bereits gut läuft, wo Zeit verloren geht und was Sie wirklich entlasten würde.

    Der Elefant begleitet uns seit einer Reise durch Thailand. Dort haben uns seine Ruhe, seine Kraft und sein ausgeprägter Sinn für Gemeinschaft beeindruckt. Darin haben wir vieles wiedergefunden, das auch unsere Arbeit ausmacht: den Überblick behalten, verlässliche Strukturen schaffen und gemeinsam dafür sorgen, dass mehr Zeit für die Menschen bleibt.

    • Wirtschaftsinformatik
    • Prozessautomatisierung
    • KI
    • Belegverarbeitung

    Annika Seemann und Linus RösslerGründer von simplifant

    Häufige Fragen

    Was Einrichtungen vorher wissen wollen.

    Gilt der Zuschuss auch, wenn schon eine Software vorhanden ist?

    Ja. Gefördert werden die Anschaffung digitaler Ausstattung, die Inbetriebnahme und zugehörige Schulungen. Auch die Erweiterung oder Ergänzung einer bestehenden Lösung kann darunter fallen, solange es sich um eine förderfähige Anschaffung handelt und nicht um laufenden Betrieb.

    Was passiert, wenn der Zuschuss bereits abgerufen wurde?

    Der Höchstbetrag von 12.000 Euro gilt je zugelassener Einrichtung und kann auf mehrere Maßnahmen verteilt werden. Ist er ausgeschöpft, entfällt diese Förderung. Für die Beratungsleistung kommt dann häufig die BAFA-Beratungsförderung in Frage, und bei mehreren Standorten ist der Anspruch der übrigen Einrichtungen davon unberührt.

    Werden laufende Softwaregebühren gefördert?

    Nein. Regelmäßig wiederkehrende Kosten für Wartung, Service und Betrieb sind ausdrücklich nicht förderfähig. Gefördert wird die Anschaffung mitsamt Inbetriebnahme, also etwa Lizenzerwerb, Einrichtung und zugehörige Schulung.

    Wie beantragt man den Zuschuss der Pflegekasse für Digitalisierung?

    Der Antrag geht schriftlich an eine an der Pflegesatzvereinbarung beteiligte Pflegekasse, deren Landesverband oder den Verband der Ersatzkassen im jeweiligen Bundesland. Möglich ist ein Antrag vorab auf Basis eines Kostenvoranschlags oder nachträglich mit Rechnungen und Zahlungsnachweis. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass sie eingereicht werden können.

    Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Pflegekasse?

    Das hängt von der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland ab und lässt sich nicht pauschal zusagen. Planen Sie einige Wochen ein. Weil vorab beantragt wird, wissen Sie vor Projektbeginn, woran Sie sind.

    Läuft der Betrieb während der Umstellung weiter?

    Ja. Umgestellt wird schrittweise, und Umstellungstermine liegen bewusst in ruhigeren Phasen, nicht auf dem Monatsabschluss. In der Übergangszeit bleibt das bisherige Vorgehen verfügbar, bis das neue sicher läuft.

    Wie wird mit Datenschutz und Pflegedaten umgegangen?

    Pflegedaten sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und besonders geschützt. Vor Projektbeginn schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Wir arbeiten weisungsgebunden, greifen nur auf das zu, was für das Projekt nötig ist, und dokumentieren die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Diese Seite selbst lädt nichts von fremden Servern nach und setzt keine Cookies.

    Können Träger mit mehreren Einrichtungen mehrfach beantragen?

    Ja. Der Zuschuss gilt je nach § 72 SGB XI zugelassener Einrichtung, nicht je Träger. Wer beispielsweise zwei ambulante Dienste und eine Tagespflege betreibt, hat drei Ansprüche. Das prüfen wir im Erstgespräch für alle Ihre Standorte.

    Was ist der Unterschied zwischen Kassenförderung und BAFA-Beratungsförderung?

    Die Kassenförderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI bezuschusst die Anschaffung und Inbetriebnahme digitaler Ausstattung. Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Es sind getrennte Töpfe für getrennte Leistungen. Dieselbe Rechnung wird selbstverständlich nur einmal gefördert.

    Könnte den Antrag nicht auch eine reine Förderberatung stellen?

    Ja, das kann sie, und manche machen das gut. Der Unterschied liegt danach. Mit dem Bescheid ist die Förderberatung fertig, während die eigentliche Arbeit erst beginnt: Software auswählen, einführen, Abläufe umstellen, das Team mitnehmen. Ich übernehme beides, damit dazwischen nichts liegen bleibt.

    Kostenloser Förder-Check

    Ein Anruf reicht, um zu klären, ob bei Ihnen noch etwas offen ist.

    +49 159 058 446 41

    Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr. Wenn wir auf einem Termin sind, rufen wir am selben Tag zurück.

    • E-Mailannika@simplifant.de
    • TerminDirekt online buchen
    • Vor OrtHeimsheim, im Umkreis Stuttgart, Pforzheim, Karlsruhe
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    Es antwortet Annika Seemann Gründerin, geht selbst ans Telefon

    Oder schriftlich, in zwei Minuten

    Ihre Angaben gehen direkt an uns und werden nur zur Bearbeitung der Anfrage verwendet.